Von rund 18.000 Verfahren im Bremer Bamf, deren Überprüfung eingeleitet wurden, endeten bislang gerade einmal 13 mit Rücknahmen und vier mit Widerruf des Asylbescheids. Ein Widerruf erfolgt, wenn die ursprünglich vorhandenen Voraussetzungen für den Asylstatus im Heimatland des Geflüchteten nicht mehr vorliegen. Also erfolgten bisher nur 13 Rücknahmen wegen nicht ausreichender Prüfung von Angaben, wie aus der Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Anfrage der Linken hervorgeht (s. Artikel der ZEIT).
Der Vorwurf, dass das Bremer Bamf willkürlich Verfahren aus anderen Bundesländern entschieden habe, hatte sich sehr schnell als transparent angeforderte Amtshilfe entpuppt. Und im Vergleich zu fehlerhaften ablehnenden Bescheide, die bundesweit fast zur Hälfte von Gerichten kassiert werden (s. Artikel der Süddeutschen), waren die skandalisierende Vorwürfe falsch und richtete sich eindeutig gegen das falsche Amt. Denn im Gegenteil: Fehlerhafte positive und negative Entscheidungen zusammengenommen arbeitet das Bremer Bamf korrekter als bspw. das bayrische. Eine Entschuldigung der populistischen Skandalisierer ist überfällig.
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