Datenschutz 25. Mai 20184. Juni 2018 Jeder, der das Verfahren zum europäischen Datenschutzrecht verfolgt hat, muss sich angesichts der medialen Berichterstattung der letzten 3 Tage verwundert zeigen. Völlig unstrittig musste angesichts der Datensammelwut vor allem der großen amerikanischen Internet-Unternehmen etwas passieren. Da waren sich alle einig, dass wir in Europa viel zu zögerlich agieren. Und was passierte dann? Am 21. Oktober 2013 nahm das Europäische Parlament im Innen- und Justizausschuss die durch den Grünen-Europaabgeordneten Jan Philipp Albrecht als EP-Berichterstatter ausgearbeitete Verhandlungsposition mit überwältigender Mehrheit an. Eine am 15. Dezember 2015 zwischen Parlament und Rat informell erzielte Einigung wurde am 17. Dezember vom Innen- und Rechtsausschuss des Parlaments mit großer Mehrheit angenommen. Am 8. April 2016 beschloss der EU-Ministerrat die vorliegende Fassung; das EU-Parlament nahm die Regelungen am 14. April ebenfalls an. (Daten nach Wikipedia zitiert) Und in Deutschland wurde das Datenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetz EU schließlich am 30. Juni 2017 beschlossen. Spätestens seit Juni 2017 war also Zeit, dass sich Unternehmen, Vereine und Bürger informieren und eben auch dass sie durch die Medien über die sich ergebende Notwendig-keiten informiert werden. Ggf. hätten seitdem auch Schwächen und die Erfordernis etwas nachzubessern, aufgedeckt werden können. Aber offenbar waren ja alle mit dem Ergebnis des über 5 Jahre laufenden Verfahrens zufrieden, oder? Also muss die jetzige Aufregung wo anders her kommen. Vielleicht ist die Selbsterkenntnis, hier etwas völlig verschlafen zu haben!