Die lukrativen Abfallsegmente

illegale Sammelbehälter in Dilschhausen

Papier ist eines der wenigen Abfallsegmente mit denen die Kommunen eine gewisse Refinanzierung der Einsammelkosten ermöglichen können, um die Gebühren gering zu halten. Die Betreiber des Dualen Systems verdienen seit Jahren mit den Verpackungen Millionen, verweigern sich aber einem umfassenden Sammelsystem für allen stoffgleichen Abfall. Die Einsammlung von Altmetall ist seit jeher in privater Hand und im Bereich der Altkleidersammlung hat sich eine Familie den größten Teil in Deutschland erobert.

Dem illegalen Treiben in den lukrativen Abfallsegmenten haben sich mittlerweile immer mehr Kommunen angenommen. Insbesondere hat sich im letzten Jahrzehnt das Altkleidersammeln zunehmend von den Wohlfahrtsverbänden zu privaten Unternehmen verlagert. Dazu sind unzählige nicht angemeldete und unzureichend gekennzeichnete Altkleidercontainer im Umlauf.

Deren Aufsteller verdienen mit dem Handel von Alttextilien – oftmals zudem mit illegalen Methoden – Millionen, wie u.a. auch im Abfallsegment Altmetall, während der öffentlichen Hand zu Lasten der Gebührenzahler die unattraktiven, kostenintensiven Segmente verbleiben. In vielen Regionen schieben die Kommunen dem einen Riegel vor, klagen gegen illegale Sammlungen und entfernen unangmeldet Container. Und in vielen Landkreisen gibt es mittlerweile flächendecken wertstoffhöfe, die von den Bürgern sehr gut angenommen werden. Leider aber nicht in Marbuirg-Biedenkopf.

Am schwierigsten ist es mit den Betreibern des Dualen Systems. Seit Herbst 2017 verhandelten Vertreter der kommunalen Spitzenverbände, des VKU sowie der Systembetreiber über eine Musterabstimmungsvereinbarung, die später in „Orientierungshilfe für die Verhandlung der Abstimmungsvereinbarung“ umbenannt wurde, wie das renimmierteste Beratungsunternehmen der kommunalen Abfallwirtzschaft GGSC in seinem Newsletter berichtet.“ Dann warteten die Kommunen über Monate auf die Auslosung der Ausschreibungsführerschaften, weil kolportiert wurde, die Ausschreibungsführer LVP seien zugleich die gemeinsamen Vertreter i.S.v. § 22 Abs. 7 VerpackG. Es wurde der Schein gesetzt, mit der Auslosung der Ausschreibungsführer werde der Ansprechpartner gefunden, mit dem die betroffenen örE die Abstimmungsvereinbarung für den Zeitraum ab 2019 aushandeln können.“ Die Systembetreiber spielen auf Zeit. Sie verweigern sich der Umsetzung des Verpackungsgesetzes in 2018 und lehnen den beschlossenen Systemwechsel ab. Die alten Systembeschreibungen werden dieser Tage mit der Bitte um Aktualisierung oder Bestätigung versendet.

Wenn sich die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger nicht selbst abschaffen wollen, müssen sie auf Einhaltung des Gesetzes drängen. Eine umfassende Regelung zum Ungang mit Wertstoffen ist zudem weiter in großer Ferne.