Grüner Antrag zum Wohnungsbau im Kreis geht im zweiten Anlauf durch

Alle Verantwortlichen im Kreis sind sich einig: Das Angebot an bezahlbaren Wohnraum im Landkreis Marburg-Biedenkopf ist unzureichend. Und eigentlich auch schon vor einem Jahr. Da hatte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kreistag den Antrag gestellt, dass der Landkreis sich in diesem Bereich engagieren soll. Doch damals wurde der Antrag durch die Mehrheitsfraktionen als erledigt erklärt. Alles sei schon in Bearbeitung, die Möglichkeiten würden geprüft und im übrigen wolle man keine eigene Wohnungsbaugesellschaft gründen.

Wir hatten um ein Konzept gebeten, dass alle die sich nun immer noch stellenden Fragen berücksichtigen sollte. Nun ging unser Grüner Antrag zum Wohnungsbau im Kreis im zweiten Anlauf durch. Er war als Änderungsantrag zum Antrag der Großen Koalition vorgelegt, aktualisiert und in einigen Punkten konkretisiert. Diesem schlossen sich nun SPD, CDU und Linke an. Hier der Beschluss im Wortlaut.

Beschluss:

  1. Der Kreisausschuss wird beauftragt, ein Konzept für die Beteiligung an einer Bau- und Siedlungsgenos­senschaft oder einem Kapitalunternehmen des sozialen Wohnungsbaus vorzulegen, an dem sich der Landkreis gemeinsam mit den Kommunen beteiligen und / oder mit diesem (ggf. intensiviert) zusam­menarbeiten kann.
  1. Der Kreisausschuss wird beauftragt, in diesem Zusammenhang sämtliche rechtlichen und wirtschaftlichen Fragen zu klären und rechtliche Vorgaben zu beachten, die im Zusammenhang mit der Beteiligung oder durch die Zusammenarbeit mit einer Bau- und Siedlungsgenossenschaft einem Kapitalunternehmen des sozialen Wohnungsbaus entstehen. Dies gilt ebenfalls für rechtliche rechtlichen und wirtschaftliche Fragen und Vorgaben im Hinblick auf die Ausschöpfung der Fördermittel im sozialen Wohnungsbau.
  1. Die Modalitäten der Beteiligung bzw. der Zusammenarbeit (Beteiligungsanteile, Mitgliedsanteile, Investitionsumfang, Finanzierungskonzept, langfristige Verpflichtungen, angestrebter zeitlicher und räumlicher Umfang des so neu zu schaffenden Wohnraums) sind im Zuge des Projektverlaufs bzw. des Auswahlprozesses zu konkretisieren.
  1. Es ist sicherzustellen, dass der Landkreis sowie die Städte und Gemeinden in dem zukünftigen Beteiligungsun­ternehmen / Kooperation angemessenen Einfluss nehmen können.
  1. Der Kreisausschuss berichtet dem Kreistag, auf welchen Grundstücken im Landkreis über die künftige Wohnungsbaugesellschaft/Kooperation sozialer Wohnungsbau betrieben wird.
  1. Der Landkreis soll prüfen, ob die geplanten und in Durchführung befindlichen Projekte im sozialen Wohnungsbau direkt gefördert werden können und sich damit Mietpreis- und Belegungsbindungen sichern.
  1. Da in der Universitätsstadt bereits mehrere Wohnungsbaugenossenschaften und Wohnungsbaugesell­schaften tätig sind und diese bereits Wohnungen gebaut haben oder diese in Planung sind, konzentriert sich die neue Kreisgesellschaft ausschließlich auf den Neubau oder die Umnutzung in den kreisangehö­rigen Städten und Gemeinden ohne Marburg (mit Ausnahme Punkt 3).
  1. Das dem Kreistag vorzulegende Konzept hat alle o. g. Aspekte aufzugreifen.

Begründung:

Das Angebot an bezahlbaren Wohnraum im Landkreis Marburg Biedenkopf ist unzureichend, auch im ländlichen Raum.

Bereits im letzten Jahr hat die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den Antrag gestellt, dass der Landkreis sich in diesem Bereich engagieren soll. Wir hatten um ein Konzept gebeten, dass alle die sich nun stellenden Fragen berücksichtigen sollte. Damals wurde der Antrag durch die Mehrheitsfraktionen als erledigt erklärt und man er­klärte, man wolle keine eigene Wohnungsbau-gesellschaft gründen.

Wir erklärten bereits bei Antragsstellung, dass nach § 2 Abs. 1 HKO  die Landkreise die Aufgabe wahrzuneh­men haben, die über die Leistungsfähigkeit der Gemeinden hinausgehen und die der einheitlichen Betreuung und Versorgung der Bevölkerung des Landkreises dienen. In diesem Sinne könne der Landkreis eine Aufgabe der Daseinsfürsorge übernehmen, in dem er die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum fördert. Ziel solle es sein, kreisweit bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, zur ertüchtigen, zu erwerben und letztlich zu vermieten. Deshalb forderten wir schon damals, dass der Landkreis mit einer Baugenossenschaft oder einem Kapitalunter­nehmen des sozialen Wohnungsbaus zusammenarbeiten solle. Dies scheint nicht geschehen, so dass leidereider der 5te vor dem 1ten Schritt gemacht wird. Dieser erste Schritt wäre die Prüfung gewesen, wo, für wen und in welcher Rechtsform gebaut werden soll.

In Zusammenarbeit mit dieser Baugenossenschaft oder dem Kapitalunternehmen des sozialen Wohnungsbaus sollen staatliche Fördermittel bestmöglich ausgeschöpft und investiert werden. Es gilt, eine möglichst hohe För­dermittelquote für den Landkreis zu sichern, diese Fördermittel so einzusetzen, dass möglichst vielen sozial benachteiligten Menschen sozialer Wohnraum zur Verfügung gestellt werden kann und dabei das Gebot der Nachhaltigkeit beachtet wird. Der nachhaltig zu schaffende Wohnraum soll langfristig nutzbar sein.

Die zuschussbasierte Förderung, wie von uns in Pkt. 3 des Änderungsantrags vorgeschlagen, würde dem Landkreis durch niedrigere Kosten der Unterkunft direkt zugute­kommen. Es wäre auch ein klares Signal, dass nicht erst wieder lange über künftige Projekte nachgedacht wird, sondern dass wir und an den Projekten beteiligen, die in der Pipeline sind.

Dies zeigt auch , dass es  nach wie vor Sinn macht, bewusst mit einem etablierten Unternehmen des Wohnungsbaus beziehungsweise einer Bau- und Siedlungsgenossenschaft zusammenzuarbeiten, die bereits im Landkreis tätig ist, um vorhande­nes Know-how, bestehende Erfahrungen und Strukturen zu nutzen und optimal einzusetzen. Die Haupthinde­rungsgrund für mehr Engagement liegt in einer ausreichenden Kapitalisierung als Voraussetzung für die wirt­schaftliche Beschaffung von liquiden Investitionsmitteln. Hier kann der Kreis helfen.

Insofern geht es darum, einen oder mehrere Partner zu finden, der bereits im sozialen Wohnungsbau im Landkreis tätig sind und entsprechende Kompetenzen und Erfahrungen im sozialen Wohnungsbau,  im Umgang mit Fördermitteln und in der Verwaltung des Bestandes nachweisen können. In der Abwägung Nutzung von etablierten Unternehmen des Wohnungsbaus, an denen der Kreis teilweise beteiligt ist gegen eine Neugründung, ist die Schaffung von weiteren Doppelstrukturen und Stel­len ein gewichtiger Aspekt. Zudem würde eine Neugründung aufgrund der rechtlichen Hürden (Markterforschung u. a.) viel Zeit und Kosten verschlingen.

Diese Möglichkeit jetzt ganz außer Acht zu lassen, ohne den Kreistag von den Ergebnissen einer solchen Prü­fung zu unterrichten halten wir für falsch. Außerdem muss das Wohnraumproblem schnell gelöst werden. Wir hätten das schon im letzten Jahr angehen können anstatt jetzt noch viel Zeit vergehen zu lassen, bis eine solche Gesellschaft gegründet wurde.

Wie unausgegoren der Vorschlag leider ist, zeigt sich bereits an der Ankündigung etwa 8.000 Wohnungen mit der Kreisgesellschaft zu bauen, denn dies entspricht einem Investitionsvolumen von rd. 1,1 Mrd. Euro. Hinzu kommt eine ½ Mrd. nur für Grundstücke. Der Eigenkapitalanteil des Landkreies läge bei 15%, dass sind cash rd. 250 Mio. Euro. Selbst auf 20 Jahre gestreckt, würde dies die Kraft des Landkreises über Jahre völlig erschöpfen.