DTRW erhebt Klage gegen Untersagungsanordnung

Der vom RP Gießen angeordnete Sofortvollzug kann derzeit nicht vollstreckt werden, da DTRW gegen die Untersagungsanordnung Klage erhoben, sowie einen Eilantrag gestellt hat, wie das RP Gießen auf  Nachfrage mitteilt. Nähere Auskünfte kann das Regierungspräsidium Mittelhessen wegen des schwebenden Verfahrens nicht erteilen. Daher müssen die – legal – aufgestellten Altkleider-Sammelcontainer bis dahin nicht entfernt werden.

Aufgrund ähnlich gelagerter Verfahren bspw. in Kassel oder Saarbrücken ist aber damit zu rechnen, dass dies den Sofortvollzug nur hinauszögert. Anfang August hatte das Verwaltungsgericht Kassel zugunsten der Untersagungsanordnung des RP Kassel entschieden, mit der es DTRW das Sammeln von Abfällen im ganzen Bundesgebiet untersagt. Gegenüber der HNA sagte der Pressesprecher des Regierungspräsidiums Kassel (RP), Harald Merz: „An einer Vielzahl von Orten im Bundesgebiet wurden in den letzten Jahren Sammelcontainer auf öffentlichen Flächen ohne die erforderliche Sondernutzungserlaubnis oder auf Privatgrundstücken ohne Zustimmung der Grundstückseigentümer aufgestellt“. Ähnlich wie das RP Gießen sieht Kassel das Unternehmen daher als unzuverlässigen Betrieb in der Abfallwirtschaft. Eine Entscheidung der nächste Instanz, des Hessische Verwaltungsgerichtshof, steht noch aus.

Eine Vielzahl von silbrigen Behältern oft mit rot-weißen oder grauen Aufklebern bestückt, tauchen seit einiger Zeit im ganzen Bundesgebiet und gar im benachbarten Ausland auf. In Castrop-Rauxel wurde bspw. einer auf einem Grünstreifen im Stadtteil Ickern  von der Content KG gestellt. Wie bei der Arbeitsgemeinschaft Textilverbund GmbH & Co.KG, ALV KG, Deutsches Textilwerk, KSB u.v.a. ist oder war laut Registerauskunft der Geschäftsführer viele Jahre der gleiche wie bei DTRW oder ein naher Verwandter. In Düsseldorf sind ganz aktuell solche mit identischem Design mit der nachweislich falschen Aufschrift ‚dieser Container wurde genehmigt‘ aufgestellt worden. Die angeblichen Kontaktdaten führen selbstverständlich ins Leere.

Schon 2013 hatte das Verwaltungsgericht in Saarlouis einen Eilantrag der DTRW GmbH gegen eine Untersagungsanordnung der Landeshauptstadt Saarbrücken zurückgewiesen. Auch die Stadt Saarbrücken ordnete damals die sofortige Vollziehung der Verfügung an. Die Sprecherin des RP Gießen, Ina Velte erklärte in der Pressmitteilung vom 22. August überdeutlich: „Die zahlreichen Untersagungsbescheide und die damit verbundenen gerichtlichen Entscheidungen sowie die Untersagung der Tätigkeiten nach § 53 KrWG seitens des Regierungspräsidiums Kassel bescheinigen die Gleichgültigkeit der Verantwortlichen gegenüber der geltenden Rechtsordnung und somit deren Unzuverlässigkeit.“

Gerichte haben bundesweit auch schon den Versuch zurückgewiesen, Untersagungen durch solche Strohmannfirmen wie die o.g. zu umgehen. Auch insofern ist zu hoffen, dass dieses gemeinwohlschädigende Geschäftsmodell des Lahntaler Unternehmens mit „Hang zur Nichtbeachtung geltenden Rechts“ (ebenfalls PM vom 22.8.) mit dem Ende des nun laufenden juristischen Verfahrens ebenfalls ein Ende findet.

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