Im letzten Jahrzehnt hat sich das Altkleidersammeln von den Wohlfahrtsverbänden zu privaten Unternehmen verlagert. Diese verdienen mit dem Handel von Alttextilien oftmals mit illegalen Methoden Millionen. Doch immer mehr Kommunen und ihre kommunalen Entsorgungsunternehmen schieben dem ein Riegel vor.
Viele geben ihr Eigentum an Altkeidern im fälschlichen Glauben auf, dass sie dies zugunsten sozialer Zwecke tun. Zuallererst sind Alttextilien wie jeder Abfall ein Gemeingut, für das die Kommunen die Verantwortung für Weiterverwertung, Recycling oder Entsorgung haben. Die Ansicht privater Unternehmen, sie als Handelsgut zu betrachten, das sie geschenkt bekommen, wurde gerichtlich nicht bestätigt. Altkleider sind Abfall nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG). Das Aufstellen der Container muss genehmigt werden (§ 3 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1, Abs. 2 Alt. 3 KrWG).
Da dies in der Regel nicht der Fall ist, lassen viele Kommunen daher derzeit illegal aufgestellte Altkleidercontainer beseitigen und vergeben Konzessionen meist mit der Vorgabe, dass gemeinnützige Zwecke eine Rolle spielen müssen. So haben die Gemeinde Dautphetal, die Stadt Marburg und der Kreis Soest die Sammlung und zum Teil die Verwertung der Altkleider in die kommunale Verantwortung übernommen. Die Firmen, denen Bußgelder drohen, wollen dies natürlich nicht hinnehmen. So klagen acht Firmen gegen den Kreis Soest.
Der Dachverband FairWertung e. V. wehrt sich ebenfalls gegen die zunehmende private Konkurrenz, aber auch gegen kommunale Unternehmen, die den gemeinnützigen keine Rolle zumessen. Dabei spielt auch eine Rolle, wo und zu welchen Bedingungen die Sortierung stattfindet und wohin die Kleider gelangen, ob dort einheimische Produktions- und Vermarktungsstrukturen zerstört werden.
Gegen das in Deutschland größte private Unternehmenskonsortium seiner Art gab es laut Regierungspräsidium Gießen eine massive “Welle von Beschwerden”. Es entzog der Firma Bicker, die Container illegal aufstellte und zu dem Altkleider-Firmengeflecht der Familie Nowakowski gehört wegen Unzuverlässigkeit die Gewerbeerlaubnis. Nach einem gerichtlichen Vergleich darf die Firma Bicker, die mittlerweile von Marburg nach Eschborn verlagert wurde, unter Auflagen weiterarbeiten. Mehr zu derem Geschäftsgebahren können Sie in einem Spiegelartikel lesen.
Der Blog “Altkleiderspenden” schreibt regelmäßig über aktuelle Vorfälle.
Quelle: Zuerst veröffentlicht unter Lahntalk, 2015.
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