Kreistag lehnt Moratorium zur A49 ab 11. September 202011. September 2020 Nachdem unser detailliert ausgearbeiter Antrag zum Grundwasserschutz von SPD und CDU abgelehnt war, brachten wir einen Antrag auf ein Moratorium beim Bau der A49 ein. Leider war es mir aber nicht möglich diesen Änderungsantrag zu TOP 14 zu begründen, da der Kreistagsvorsitzende keine Redezeit mehr für uns verzeichnete. Hier der Inhalt des Antrags und die Begründung: Der Kreisausschuss wird gebeten, sich umgehend bei der Bundesregierung insbesondere beim Bundesverkehrsministerium für ein Moratorium beim weiteren Ausbau der A49 und ein Aussetzen der geplanten Rodungsarbeiten – insbesondere im Herrenwald und im Dannenröder Forst einzusetzen. Begründung: Der Grundwasserschutz wurde in der Kreistagssitzung von allen Fraktionen als unverzichtbar gewürdigt und Nachbesserungen gewünscht. Auch das BVG hat die Fehlerhaftigkeit der Planfeststellung festgestellt, aber zum Bedauern u.a. der für Umwelt zuständigen EU-Kommissarin weniger hoch gewichtet, als deren Fortbestand. Denn es sah die Möglichkeit der Nachbesserung zur Heilung der Fehler gegeben. Doch für eine Überprüfung ist Zeit notwendig!Dafür brauchen wir zwingend ein Moratorium. Da die LINKE bei unseren Grundwasserschutzantrag dankenswerter ihren aus unsere Sicht sachfremden Änderungsantrag zurückgezogen hat,haben wir deren 2 Absätze zum gewaltfreien Protest gerne mit aufgenommen. Selbstverständlich ist ein Moratorium auch dienlich, um grundsätzlich über Sinn und Zweck einer Autobahn in der heutigen Zeit nachzudenken. Eine Autobahn, die vor 40 Jahren vielleicht vielen als sinnvoll erschien, lässt sich heute mit dem Kampf gegen die Klimakatastrophe und das Artensterben nicht mehr in Einklang bringen. Der Bau der A49 läuft der notwendigen Verkehrswende zuwider, zerschneidet wertvolle Naturräume und beeinträchtigt diese nachhaltig und verursacht enorme CO2-Emissionen. Die massiven baulichen Eingriffe in wichtige Grundwassergebiete gefährden – nicht zuletzt bei zunehmenden Dürrezeiten und geringer werdenden Niederschlägen – die Trinkwasserversorgung von 500.000 Menschen in Mittelhessen. Das passt angesichts der Klimakrise nicht mehr in die Zeit. Alternativen zur A49 gibt es. Sie müssen nur weiter diskutiert und geplant werden. Der Bundestag hat den Bau beschlossen und die notwendigen Finanzmittel im Bundeshaushalt bereitgestellt. Die Bundesregierung hat die bundeseigene Gesellschaft DEGES beauftragt, den Bau zu organisieren. Diese hat nach Feststellung der Finanzierung als PublicPrivatePartnership und dem letzten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts gegen die Klage des BUND, die Baufirma StraBAG mit dem Weiterbau beauftragt. Dieser Vertrag trat am 1. September in Kraft. Leider hat das Land Hessen keinen Einfluss darauf den Weiterbau zu unterbinden. Es liegt einzig und allein an der Bundesregierung, die jetzt entscheiden kann, ob sie das vorliegende Recht zu Bauen nutzen will oder auch nicht. Baurecht ist keine Baupflicht. Die Bundesregierung muss dringlich aufgefordert werden, ein Zeitfenster zu öffnen, damit neu über den Autobahnbau diskutiert werden kann.