Lärmvorsorge 19. Juli 202020. Juli 2020 Windkraft_und_Vogel_(c) Luise/pixelio.de Wenn es um Windkraftanlagen (WKA) geht spielt der erzeugte Schall immer eine große Rolle. Die Schall-Immissionsgrenzwerte für Kern-, Dorf- und Mischgebiete betragen bei Windkraftanlagen tags 60 dB(A) und nachts 45 dB(A), bei Straßenverkehr sind es hingegen 64 dB(A) und nachts 54 dB(A). Zum Vergleich: Die Tagwerte bewegen sich im Bereich von einem normalem Gespräch, einer Nähmaschine oder dem Fernseher in Zimmerlautstärke. Da eine Verdoppelung der Schallleistung eine Erhöhung des Schalldruckpegels um 3 dB(A) bewirkt, trägt der Straßenverkehr zu einer doppelten Schallleistung bei. Erst bei 69 dB(A) und nachts 59 dB(A) muss bei Straßen eine Sanierung wegen Lärm erfolgen. Dies sind die sog. Auslösewerte für eine Lärmsanierung. Eine Erhöhung des Schalldruckpegels um knapp 10 dB(A) stellt eine gefühlte Lautstärkeverdoppelung dar.D.h. dass Anwohner an Straßen eine doppelt so hohe Lautstärke als bei WKA akzeptieren müssen. Wenn WKA die Grenzwerte überschreiten, müssen sie abgeschaltet werden, der Straßenverkehr aber nicht. Doch diese maximale Lautstärke wird nur im Fall von sehr starkem Wind, bei Stürmen erreicht. Dann überlagern die Umweltgeräusche in den Ortslagen, die aller anderen Schallquellen.