Die Überschreitung von Grenzwerten bei der Marburger Rohstoffverwertung wird von den Behörden des Kreises und des RPs ohne zu handeln hingenommen!
Der Kreistages des Landkreises Marburg Biedenkopf hatte am 29.05.2015 umgesetzt und das Regierungspräsidium Gießen als obere Wasserbehörde aufgefordert, in eigener Zuständigkeit das Grund- und Oberflächenwasser rund um die Marburger Rohstoffverwertung GmbH (MRV) in Lahntal-Goßfelden auf Schadstoffe untersuchen zu lassen.
In einer Antwort des Regierungspräsidiums an den Kreisausschuss der die Ergebnisse einer Nachbeprobung des Grundwassers an der Südost-Ecke des Betriebsgeländes am 23.07.2015 zu Grunde lagen, teilt die Behörde mit, dass die dabei festgestellten Konzentrationen der Schadstoffe PFC (= perfluorierte Chemikalien) und AOX, lagen unter bzw. nur geringfügig über den dafür ehemals geltenden Prüf- bzw. Sanierungsschwellenwerten lagen.
Sehr irritierend ist zum einen die daraus schlußfolgernde Einschätzung des RP Gießen, dass hiervon keine schädliche Beeinflussung der öffentlichen Trinkwasserversorgung zu erwarten sei. Zum anderen ist die Wertung, es seien Konzentrationen „nur“ geringfügig über Grenzwerten naturwissenschaftlich fragwürdig.
Wer definiert was als „geringfügig drüber“ und daher als „nicht so schlimm gilt?“ Welcher Wert ist dann nicht mehr geringfügig und zwingt zum Handeln? Oder anders gefragt: Wann ist für die Behörden ein Grenzwert ein Grenzwert, der nicht überschritten werden darf. Und angesichts der seit Jahren, wenn nicht Jahrzehnten durch die Behörden erfolgten Tolerierung von Verstößen der MRV und der Nichteinhaltung von Betriebsauflagen stellt sich die Frage, welche anderen Schadstoffemissionen, vor allem in die Luft abgegebene, noch von den Bürgern im Umfeld der Anlage über die Zeit wortwörtlich geschluckt wurden und noch werden.
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