Lehren aus der Katastrophe in Japan 16. März 201116. März 2011 Das Allerwichtigste ist jetzt, dass den Menschen in Japan geholfen wird, wo dies möglich ist. Die Bilder vom brennenden Reaktor in Fukushima und die vom Tsunami zerstörten Dörfern vermitteln einen furchtbaren Eindruck von dem unendlichen Leid, das dort herrscht. Unser Respekt gehört in diesen Tagen den Menschen, die oft unter Einsatz ihres Lebens versuchen, die schrecklichen Folgen der Katastrophe abzumildern. Die „Aktion Deutschland Hilft„, das Bündnis der großen Hilfsorganisationen, ruft zur Hilfe für die Erdbebenopfer auf. In Marburg findet die nächste Mahnwache für Japan am Montag, den 21. März um 18.00 Uhr auf dem Elisabeth-Blochmann-Platz statt. Treffpunkt ist bereits um 17.45 Uhr, anschließend soll es gemeinsam zu, Marburger Marktplatz in der Oberstadt gehen. Dass die politisch Verantwortlichen aus der Katastrophe in Japan Lehren und Konsequenzen ziehen wollen, ist verständlich, aber vor allem auch selbstverständlich. Doch derzeit sieht es eher danach aus, dass die Bundesregierung ihre Fehlentscheidung von vor einem halben Jahr kaschieren will. Mit dieser hatte sie die Laufzeiten auch für die alten Meiler verlängert und dabei zudem noch das kerntechnische Regelwerk außer Kraft gesetzt. Damit wurde es möglich, diese so weiter zu betreiben, dass es sich auch für die Energiekonzerne ohne immense Sicherheitsnachrüstungen lohnt. Ein rechtsunsicheres Moratorium, indem diesmal nicht nur der Bundesrat nicht gefragt wird, wie bei der Entscheidung zur Laufzeitverlängerung, sondern nun sogar nicht mal der Bundestag, wirkt eher so, als ob die eigene Haut gerettet, als das eine klare Grenze gegenüber einer unbeherrschbaren Technologie gezogen werden soll. Eine nachvollziehbare Konzequenz im Sinne von Risikominimierung für die Bevölkerung kann nur bedeuten sofort das kerntechnische Regelwerk von 2009 wieder in zu Kraft zu setzten, damit die Grundlage zum Weiterbetrieb von AKWs immer der höchste Stand von Sicherheit und Technik ist, die 11. und 12. Novelle des Atomgesetzes, also die Laufzeitverlängerung rechtssicher, d.h. durch Beschluss des Bundestags und Bundesrats zurückzunehmen und die sieben ältesten Meiler sowie den Pannenreaktor Krümmel vom Netz zu nehmen, da diese nicht dem Stand von Sicherheit und Technik entsprechen.