Geschlechtergerechte Sprache

Grüne Marburg-Biedenkopf

In der Kreistagssitzung hatte die AfD eines Ihrer Lieblingsthemen mit einem Antrag auf die Tagesordnung gesetzt, der „Genderwahnsinn“. Wenn auch der Antrag noch recht moderat wirkte, mit ihrem Redebeitrag kam die eigentliche Botschaft ganz unverblümt daher: Der Hass auf das grün-links-Versiffte.

Mit meinem Redebeitrag dazu, habe ich dagegen ruhige sachliche Positionen gesetzt, konnte aber in der kurzen Redezeit natürlich nicht die ganze Breite an Argumenten vortragen. So will die AfD vorschreiben, wie gesprochen und geschrieben werden darf. Sie agiert als Sprachpolizei, während die staatlichen Institutionen nur zu einer Ansprache des Bürgers sensibilisieren wollen, die alle Menschen einbezieht, so wie es diverse europäische und nationale Gesetze und Richtlinien verlangt. Auch die CDU hat diese mitbeschlossen.

Mein Redebeitrag:

Das einzige zu dem Sie Zustimmung erwarten können, liebe AfD, ist, dass Sprache wichtig ist. Sich mit Sprache ausdrücke zu können, macht uns Menschen aus: Liebe und Hass, Bewunderung und Verwunderung, diffamieren oder sensibel sein, Sprache kreativ oder starr verwenden. Gut, dass sich Sprache mit der Gesellschaft verändert und wir nicht mehr – zumeist jedenfalls nicht – die herablassende Behördensprache früher Zeiten haben.

Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung zum Personenstandsrecht im Oktober 2017 herausgestellt, dass der Zuordnung zu einem Geschlecht für die individuelle Identität herausragende Bedeutung zukommt. Darüber hinaus ist es Zweck des Artikels 3 Absatz 3 Satz 1 des Grundgesetzes, Angehörige strukturell diskriminierungsgefährdeter Gruppen vor Benachteiligung zu schützen.

Seitdem ist insbesondere in den Behörden eine Sprache gefordert, die Menschen, die sich nicht dauerhaft dem männlichen und weiblichen Geschlecht zuordnen, einbezieht und sichtbar macht. Bund und Länder geben Empfehlungen für eine geschlechtergerechte Sprache. Aber auch Unternehmen, Universitäten und Rundfunkanstalten haben hierzu Handreichungen oder Leitlinien verfasst.

Der Rat für deutsche Rechtschreibung hatte 2018 noch keine abschließenden Empfehlungen gegeben und beobachtet die derzeitige Sprachentwicklung. Vieles wird ausprobiert, manches verworfen. Das ist jedoch eine fruchtbare Diskussion über den eigentlichen Punkt: Mehr Geschlechtersensibilität! Dem werden die vom Landkreis verwendete Leitlinien gerecht und damit ist der Antrag von Ihnen und von uns erledigt.

Die folgenden Absätze hatte ich in der ersten Version vorbereitet:

Wie bspw. auch die Hessenschau, die u.a. auch auf ihrer Webseite, wenn die Maxime, möglichst neutrale Formulierungen zu verwenden, auf Grenzen stößt, empfiehlt auch den Genderdoppelpunkt einzusetzen. Gerade in den Medien, dem sprachintensivsten Bereich ist die Sensibilität für dieses Thema hoch.

Statt Sternchen, Doppelpunkt und Unterstrich sind wir an die oftmals holprige Schrägstrich-schreibung gewöhnt, um weibliche und männliche Form zu nennen. Auch die Klammerlösung anstelle der Schrägstrichlösung ist weit verbreitet.

Um all dies und auch Lösungen mit umständlichen Formulierungen zu umgehen, gibt es die Möglichkeit das generische Femininum zu verwenden wie in Potsdam und Leipzig. Kommunale und universitäre Leitfäden für gendergerechte Sprache sind da meist recht offen für die Verwendung verschiedenster Möglichkeiten. Es wird wenig vorgeschrieben.

Das will aber der AfD-Antrag: Vorschreiben, wie die Verwaltung schreiben soll, dass die weibliche und männliche Form verwendet und die Intention des Bundesverfassungs-gerichts ignoriert werden muss.

Dabei irrt der Antrag: Es wird den Bürger:innen eben nicht vorgeschrieben, wie sie zu sprechen und zu schreiben haben. Gendersternchen, – gap und -doppelpunkt tragen genauso wenig zu einer schwereren Verständlichkeit bei wie Schrägstrich oder Klammer.

Die deutsche Sprache ist in einer dauerhaften Entwicklung und sie hat zu jeder Zeit ihre Ausdrucksform gefunden. Aber sicherlich würde es nicht schaden, wenn der Landkreis zusätzlich zu den Empfehlungen von Bund und Land, bspw. angelehnt an den Leitfaden der Uni Marburg einen eigenen für seine Behörde erstellt.

Erledigt hat sich der Schlusssatz: Ob dies sinnvoll und nötig ist, kann die Verwaltung ja prüfen. Daher bittet unser ÄA die Verwaltung zu prüfen, ob sie einen eigenen Leitfaden zur geschlechtergerechten Sprache erstellt.

In der Kreistagssitzung hatte die AfD eines Ihrer Lieblingsthemen mit einem Antrag auf die Tagesordnung gesetzt, der „Genderwahnsinn“. Wenn auch der Antrag noch recht moderat wirkte, mit ihrem Redebeitrag kam die eigentliche Botschaft ganz unverblümt daher: Der Hass auf das grün-links-Versiffte.

Mit meinem Redebeitrag dazu, habe ich dagegen ruhige sachliche Positionen gesetzt, konnte aber in der kurzen Redezeit natürlich nicht die ganze Breite an Argumenten vortragen. So will die AfD vorschreiben, wie gesprochen und geschrieben werden darf. Sie agiert als Sprachpolizei, während die staatlichen Institutionen nur zu einer Ansprache des Bürgers sensibilisieren wollen, die alle Menschen einbezieht, so wie es diverse europäische und nationale Gesetze und Richtlinien verlangt. Auch die CDU hat diese mitbeschlossen.

Mein Redebeitrag:

Das einzige zu dem Sie Zustimmung erwarten können, liebe AfD, ist, dass Sprache wichtig ist. Sich mit Sprache ausdrücke zu können, macht uns Menschen aus: Liebe und Hass, Bewunderung und Verwunderung, diffamieren oder sensibel sein, Sprache kreativ oder starr verwenden. Gut, dass sich Sprache mit der Gesellschaft verändert und wir nicht mehr – zumeist jedenfalls nicht – die herablassende Behördensprache früher Zeiten haben.

Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung zum Personenstandsrecht im Oktober 2017 herausgestellt, dass der Zuordnung zu einem Geschlecht für die individuelle Identität herausragende Bedeutung zukommt. Darüber hinaus ist es Zweck des Artikels 3 Absatz 3 Satz 1 des Grundgesetzes, Angehörige strukturell diskriminierungsgefährdeter Gruppen vor Benachteiligung zu schützen.

Seitdem ist insbesondere in den Behörden eine Sprache gefordert, die Menschen, die sich nicht dauerhaft dem männlichen und weiblichen Geschlecht zuordnen, einbezieht und sichtbar macht. Bund und Länder geben Empfehlungen für eine geschlechtergerechte Sprache. Aber auch Unternehmen, Universitäten und Rundfunkanstalten haben hierzu Handreichungen oder Leitlinien verfasst.

Der Rat für deutsche Rechtschreibung hatte 2018 noch keine abschließenden Empfehlungen gegeben und beobachtet die derzeitige Sprachentwicklung. Vieles wird ausprobiert, manches verworfen. Das ist jedoch eine fruchtbare Diskussion über den eigentlichen Punkt: Mehr Geschlechtersensibilität! Dem werden die vom Landkreis verwendete Leitlinien gerecht und damit ist der Antrag von Ihnen und von uns erledigt.

Die folgenden Absätze hatte ich in der ersten Version vorbereitet:

Wie bspw. auch die Hessenschau, die u.a. auch auf ihrer Webseite, wenn die Maxime, möglichst neutrale Formulierungen zu verwenden, auf Grenzen stößt, empfiehlt auch den Genderdoppelpunkt einzusetzen. Gerade in den Medien, dem sprachintensivsten Bereich ist die Sensibilität für dieses Thema hoch.

Statt Sternchen, Doppelpunkt und Unterstrich sind wir an die oftmals holprige Schrägstrich-schreibung gewöhnt, um weibliche und männliche Form zu nennen. Auch die Klammerlösung anstelle der Schrägstrichlösung ist weit verbreitet.

Um all dies und auch Lösungen mit umständlichen Formulierungen zu umgehen, gibt es die Möglichkeit das generische Femininum zu verwenden wie in Potsdam und Leipzig. Kommunale und universitäre Leitfäden für gendergerechte Sprache sind da meist recht offen für die Verwendung verschiedenster Möglichkeiten. Es wird wenig vorgeschrieben.

Das will aber der AfD-Antrag: Vorschreiben, wie die Verwaltung schreiben soll, dass die weibliche und männliche Form verwendet und die Intention des Bundesverfassungs-gerichts ignoriert werden muss.

Dabei irrt der Antrag: Es wird den Bürger:innen eben nicht vorgeschrieben, wie sie zu sprechen und zu schreiben haben. Gendersternchen, – gap und -doppelpunkt tragen genauso wenig zu einer schwereren Verständlichkeit bei wie Schrägstrich oder Klammer.

Die deutsche Sprache ist in einer dauerhaften Entwicklung und sie hat zu jeder Zeit ihre Ausdrucksform gefunden. Aber sicherlich würde es nicht schaden, wenn der Landkreis zusätzlich zu den Empfehlungen von Bund und Land, bspw. angelehnt an den Leitfaden der Uni Marburg einen eigenen für seine Behörde erstellt.

Erledigt hat sich der Schlusssatz: Ob dies sinnvoll und nötig ist, kann die Verwaltung ja prüfen. Daher bittet unser ÄA die Verwaltung zu prüfen, ob sie einen eigenen Leitfaden zur geschlechtergerechten Sprache erstellt.