MZV verspielt Zukunftschancen

Wertstofferfassung gehört in kommunale Hand, aber nicht für unseren Müllzweckverband Biedenkopf.

„Der kommunale Wertstoffhof ist eine zentrale Säule der kommunalen Abfallwirtschaft und erfreut sich großer Wertschätzung bei den Bürgerinnen und Bürgern.“ So wie es der Verband kommunaler Unternehmen feststellt, galt es bis vor kurzem auch noch als strategisches Ziel für den MZV, dem 13 Kommunen vornehmlich im Hinterland und im Nordkreis angehören. Durch die Einrichtung von kommunalen Wertstoffhöfen sollten die bestehenden Holsysteme und haushaltsnahe Bringsysteme ergänzt und die Voraussetzung für eine umfassende Verwertung der verschiedenen Abfallfraktionen gemäß dem Kreislaufwirtschaftsgesetz geschaffen werden.

Doch nun hat der Vorstand des Müllzweckverbandes Biedenkopf (MZV) der Verbandsversammlung Ende Februar mit seinen Entscheidungen zu Personalausstattung und Wirtschaftsplan die Aufhebung der seit 2012 beschlossenen strategischen Ausrichtung des Verbandes vorgelegt und mehrheitlich durch die Verbandsversammlung (VV) bestätigen lassen. Er begründet dies mit einem Schaden, den er vom Verband abwenden wolle. Mit dem Einfrieren des Stellenplans auf den Ist-Zustand, ist der MZV nicht mehr in der Lage, sich um die Zukunftsaufgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetze (KrWG) zu kümmern und wird zu einem reinen Gebührenabrechner.

Zweifelhafte Entscheidungen des Vorstandes 

Eine zentrale Argumentation des Vorstandes war dabei, dass er jetzt erst erfahren hätte, dass das vom
MZV Eingesammelte dem Abfallverband Lahn-Fulda (ALF) zur Verwertung anzudienen ist. Daher hätte die Einrichtung von Wertstoffhöfen zu einer großen finanziellen Belastung des Verbandes geführt. Diese Gefahr habe der Vorstand durch seine Entscheidungen abgewendet und dafür sei auch die Trennung von der Geschäftsführerin nötig gewesen.

Der Vorstand des MZV hat hiermit für die Bürger in seinem Verbandsgebiet einen Kurs eingeschlagen, der sowohl die gesellschaftliche Zielsetzung des KrWG missachtet und gleich mehrfach große Gebührenrisiken beinhaltet. Dazu erscheinen die Personalentscheidungen äußerst fragwürdig.

Kommunen in den Nachbarlandkreisen sind schon weiter

Als erstes will er sich nicht mehr mit der Einrichtung von Wertstoffhöfen beschäftigen, nur ggf. eine weitere Abfallabgabestelle durch den ALF positiv unterstützen. Bei den Kommunen liegt jedoch die Einsammel-verantwortung, auf der dadurch zu Gunsten anderer vornehmlich privater Unternehmen verzichtet wird. Die Mitglieder der VV haben in den 5 Jahren der Wahlperiode bei Exkursionen zu Betrieben und Zweckver-bänden gesehen, wie Wertstoffhöfe vorbildlich organisiert und gut von Bürgern angenommen werden.
Sie haben Gutachten von Beratern gelesen und von der Geschäftsführerin anschaulich die Herausforderungen hinsichtlich der gesetzlichen Bestimmungen und der Aufgaben der Abfallwirtschaft präsentiert bekommen.

Darüber hinaus gibt es in unmittelbarer Nähe gute Beispiele für Kooperationen der Sammel- und Verwer-tungsverantwortlichen beispielsweise im Lahn-Dill-Kreis, im Landkreis Gießen und im Wetteraukreis, in denen nahezu jede Kommune einen Wertstoffhof hat. Eine gute Kooperation der Kreise mit den Kommunen macht dies möglich.

Kosten für neue Abfallstelle des ALF bleiben beim Gebührenzahler

Für den Vorstand ist es ein Armutszeugnis, dass ihm, die für den Großteil der Abfallsegmente geltende grundsätzliche Trennung der Verantwortung in Einsammeln durch die Kommunen und Verwertung durch den Kreis, nicht bekannt war. Zudem verkennt der Vorstand, dass die finanziellen Risiken durch die Einrichtung einer weiteren Abfallabgabestelle durch den ALF keinesfalls reduziert werden. Denn der Abfallverband des Kreises erhebt bei den Bürgern keine Gebühren, sondern reicht die Kosten an die Kommunen weiter, so dass diese dann letztendlich wieder von den Bürgern getragen werden.

Ohne ein umfassendes öffentliches Wertstoffkonzept können sich private Unternehmen die lohnenden Abfallsegmente heraussuchen, die dann nicht mehr zur Kostendeckung der unattraktiven, kostenträchtigen zur Verfügung stehen, unabhängig davon wer von der öffentlichen Hand sich um diese kümmert. Dies stellt ein hohes unkalkulierbares Gebührenrisiko dar.

Ohne kaufmännische und abfallwirtschaftliche Kompetenz

Über Jahre wurde vom Vorstand beteuert, dass der MZV selbstverständlich das strategische Ziel verfolge, die Wertstofferfassung in die kommunale Hand zu bekommen. Aber dennoch wurden von ihm hierfür wesentliche Entscheidungen, wie die Einstellung eines Abfalltechnikers und die Entwicklung eines Wertstofferfassungskonzeptes blockiert. In den 18 Jahren, in denen die Geschäftsführerin die Verantwortung für den MZV innehatte, wurde er grundlegend modernisiert und zu einem der wirtschaftlichsten kommunalen Abfallverbände. Ihre erfolgreiche Arbeit wurde bis zuletzt von Vorstand und Verbandsversammlung gewürdigt. Noch im Oktober wurde ihr Fahrplan für die Einrichtung von Wertstoffhöfen von der VV angenommen. Umso überraschender die Trennung von ihr, ohne dass irgendeine Begründung vorliegt. Nach 18 Jahren erfolgreicher Tätigkeit für den Verband ist dies mit Sicherheit ein hohes finanzielles Risiko für den MZV.

Nun soll dieses 8 Millionen umsatzschwere mittelständische Unternehmen ohne kaufmännische und abfallwirtschaftliche Kompetenzen geführt werden. Ein Personalberater empfahl alles so zu lassen, wie es jetzt ist. Diese zweite Analyse zur Organisation und Personalausstattung der MZV-Geschäftsstelle nach 2012 wurde nicht schriftlich vorgelegt. Es wurde auch nicht erläutert, warum sich das jetzige Organisationsgutachten so grundlegend von dem von 2012 unterscheidet. Weiterhin konnte der Verbandsvorsitzende unter Abwesenheit des Beraters keine Aussagen vortragen, die das Gutachten im Hinblick auf die Aufgaben nach der Novelle des KrWG 2012 macht. Diese gehörten bis zu diesem Zeitpunkt noch zur strategischen Ausrichtung des Verbandes.

Personalausstattung der Geschäftsstelle wird minimiert

Angesichts der Minimierung der Personalausstattung, die auf die Gebührenabrechung ausgelegt ist, kann der Berater hierzu auch nichts empfohlen haben. Zudem muss sich der Verband fehlende Kompetenzen nun durch externe Berater einkaufen. Hierzu stehen im Wirtschaftsplan Haushaltsmittel bereit. Sicherlich wird die anstehende Ausschreibung der Abfalleinsammlung daran einen erheblichen Anteil haben. Warum allerdings der Unternehmensberater das Personal, dessen Bestand auf das Nötigste minimiert und für die verbliebenen Aufgaben von ihm im Gutachten in den höchsten Tönen gelobt wurde, weiter für teures Geld der Gebührenzahler begleiten muss, ist äußerst fragwürdig. Angesichts der zweifelhaften Ergebnisse seiner Tätigkeit, erscheint dies zudem ein weiteres Risiko für den MZV.

Gebührenkalkulation ohne schlüssigen Wirtschaftsplan

Inwieweit die verbliebenen Kompetenzen für die Aufgaben des MZV ausreichen, wird sich noch zeigen. Die sehr umfassende und detaillierte Analyse zur Organisation und Personalausstattung der MZV-Geschäftsstelle zu Grunde gelegt, gab es einerseits eine hohe Kompetenz in der Geschäftsführung, andererseits auch eine starke Belastung. Diese sollte dann durch von der VV beschlossene zusätzliche Stellen reduziert werden, deren Besetzung jedoch durch den Vorstand fast drei Jahre lang blockiert wurde.

Der nunmehr vorgelegte Wirtschaftsplan berücksichtigt nicht den vom Vorstand erwünschten Stellenplan und setzt weiter die zuletzt € 120.000,- zu hohen Personalkosten an. Zudem werden die Erkenntnisse der betriebswirtschaftlichen Auswertungen der letzten Jahre nicht berücksichtigt. Nach der Gebührensenkung von 2013 waren die Ansätze kostendeckend.

Nun wurde eine Gebührenkalkulation beschlossen, die nach Aussagen des beauftragten Büros nur wenig sichere Zahlen enthält und ohne zuvor den Wirtschaftsplan zu beschließen, der zudem gar keine saubere Rechengrundlage darstellt. Mit der Senkung sollen die Überschüsse der Jahre bis 2013 abgebaut werden. Das Ergebnis sind nun Gebühren, die nuir irgendwie niedriger sind und die wahrscheinlich schon im Laufe des Jahres überholt sein werden. Ob sie und wieviel sie von den Rücklagen aufbrauchen, bleibt völlig offen. Doch das ist im Vergleich zu den übrigen o.g. ein eher geringes Risiko für die Gebührenzahler des MZV.