Das christlich-abendländische Kopftuch

Pro Asyl

Mit der Interpretation von Tradition und Symbolen ist es so eine Sache. Wir berufen uns auf eine christlich-abendländische Tradition, die aus der Symbiose einer Religion semitischer Nomaden und griechischer Philosophie entstanden und mit dem Schwert zu uns gebracht wurde. Alle daraus entstandenen Konfessionen der drei abrahamitischen Religionen berufen sich auf Gebote aus ihren heiligen Schriften, die eine Kopfbedeckung insbesondere für Frauen fordern.

Bis heute ist das Tragen von Kopftüchern vor allem von orthodoxen Vertretern im Judentum, Christentum und und Islam gängige Praxis. In Europa gehörte es bis in die 70er und 80er Jahre vor allem in den ländlichen Gebieten zu den herrschenden Konventionen. In der Heimat- und Traditionspflege gehört es auch heute zu den Trachten der jeweiligen Regionen. Das Bundesverfassungsgericht betont in all seinen Entscheidungen, dass spezielle sog. Kopftucherlasse nicht verfassungsgemäß sind. Es kann nur den Repräsentanten des Staates, wie Lehrer, Richter und Politisten das Tragen von religiösen Symbolen insgesamt, also bspw. Kreuz, Kippa und Kopftuch verboten werden.