Teilregionalplan Energie wird rechtskräftig 9. November 201718. November 2017 Windkraft_und_Vogel_(c) Luise/pixelio.de Nach jahrelanger Beratung kann endlich mit dem gestrigen am 8.11.2017 in der Regionalversammlung erfolgten Beschluss der Teilregionalplan Energie rechtskräftig werden. Sobald der Plan im Staatsanzeiger für das Land Hessen bekannt gemacht worden ist, tritt er in Kraft. Damit können künftig ausschließlich in den dort beschriebenen Vorranggebieten Windenergieanlagen errichtet werden und gleichzeitig werden 98 Prozent Fläche Mittelhessens freigehalten. Dies gilt solange er nicht durch Beklagung, wie bespw. durch die Gemeinde Breidenbach in Gänze gekippt wird. Die Windenergienutzung bildet mit ihrem hohen Potenzial auch den Schwerpunkt des am Mittwoch verabschiedeten Plans. Danach wurden auf einer Fläche von 12.100 Hektar und damit 2,2 Prozent der Regionsfläche rund 130 Vorranggebiete für Windenmergienutzung ausgewiesen. Die regionalen Energieziele sehen vor, bis 2050 den gesamten Bedarf in Mittelhessen an Strom und Wärme durch erneuerbare Energien zu decken. Mehr zu den Beschlüssen und dem Teilregionalplan Energie auf der Webseite des RP Gießen.
Die Windenergienutzung bildet mit ihrem hohen Potenzial auch den Schwerpunkt des am Mittwoch verabschiedeten Plans. Danach wurden auf einer Fläche von 12.100 Hektar und damit 2,2 Prozent der Regionsfläche rund 130 Vorranggebiete für Windenmergienutzung ausgewiesen. Die regionalen Energieziele sehen vor, bis 2050 den gesamten Bedarf in Mittelhessen an Strom und Wärme durch erneuerbare Energien zu decken. Mehr zu den Beschlüssen und dem Teilregionalplan Energie auf der Webseite des RP Gießen.