Fünf verlorene Jahre für die kommunale Abfallwirtschaft

Im März werden neue kommunale Parlamente gewählt und diese bestimmen dann ihre Vertreter in den jeweiligen Zweckbänden, die bestimmte Aufgaben für die Kommunen übernehmen, so u.a. auch die der Sammlung, Verwertung und Entsorgung des Abfalls, der in den Kommunen anfällt.

Eine zukunftsorientierte Ausrichtung der kommunalen Abfallwirtschaft steht die Zweiteilung der Verantwortung für Einsammlung  einserseits und Verwertung und Entsorgung andererseits entgegen. Diese erschwert es den Verbänden erheblich, den Anforderungen der EU-Abfallrichtlinie und des 2012 novellierten Kreislaufwirtschaftsgesetzes gerecht zu werden. Doch ist es für unsere Gesellschaft und die Wirtschaft dringend notwendig, Abfälle zu reduzieren und Rohstoffe möglichst lange im Kreislauf zu führen und nachhaltig so zu bewirtschaften, dass Ressourcen und Umwelt geschont werden.

Die beiden kommunale Verbände, die sich am meisten mit diesen Anforderungen beschäftigt haben und auch in der Lage wären, hier voranzugehen, ist dies in den letzten fünf Jahren aus unterschiedlichen Gründen nicht gelungen. Michael Meinel, Mitglied in beiden Verbänden, zieht eine ernüchternde Bilanz.

Lähmende Zweiteilung

Die kommunale Müllentsorgung ist zweigeteilt: Die Städte und Gemeinden sind für die Einsammlung zuständig, der Landkreis Marburg-Biedenkopf kümmert sich gemeinsam mit dem Nachbarlandkreis Schwalm-Eder im Abfallverband Lahn-Fulda (ALF) um die Entsorgung und Verwertung. Der Restmüll wird im Heizkraftwerk Kassel verbrannt. Die Bewirtschaftung vor allem der Altdeponien in Wabern ist eine der größten und kostenintensivsten Aufgaben.

Der Müllzweckverband Biedenkopf (MZV), den die 13 Kommunen des Hinterlandes bis zu Lohra im Süden und die Kommunen im Norden ohne Münchhausen und Rauschenberg bilden, ist neben der Müllentsorgern von Marburg und Stadtallendorf der wichtigste Einsammler.

Vernachlässigung lukrativer Abfallsegmente

In den letzten fünf Jahren war eine der wichtigsten Fragen, wie die Umsetzung des novellierten Kreislaufwirtschaftgesetzes gelingen kann, das an die Kommunen höhere Anforderungen an die Schonung von Ressourcen und Umwelt stellt. Durch die Aufteilung der Verantwortung sind hierbei beide kommunale Partner aufeinander angewiesen.

Damit wiederum im Sinne der Gebührenzahler auch lukrative Abfallsegmente mit Berücksichtigung finden, die zum Kostenausgleich herangezogen werden, ist die Entwicklung eines möglichst umfassenden übergreifenden Abfallkonzeptes nötig. Ohne dies kann die private Abfallwirtschaft sich die lukrativen Segmente herauspicken und dem Gebührenzahler die Entsorgung des unattraktiven kostenintensiven Abfalls überlassen.

Nichtumsetzung von Beschlüssen

Die Geschäftsführerin des MZV hat hierfür in den letzten fünf Jahren eine ausgezeichnete Vorarbeit geleistet, hat kontinuierlich das fachliche Gespräch mit den Geschäftsführern des ALF gesucht, sowie Gutachten zur künftigen Ausrichtung des MZV und zur Einrichtung von Wertstoffhöfen erstellen lassen. Die Verbandsversammlung hat hierauf gründend die nötigen Beschlüsse gefasst.

Dennoch ist es bis heute nicht zu einer Umsetzung der Beschlüsse, insbesondere zu den letzten nötigen Schritte vor Einrichtung von Wertstoffhöfen gekommen. Es fehlt die Einstellung eines Abfalltechnikers und die Ermittlung der Stoffströme, die durch diese erfasst werden sollen. Auch hat der die Stoffströme aufnehmende Verband bisher kein umfassendes Konzept entwickelt, wie dies flächen- und kostendeckend ermöglicht werden kann.

Solange dies nicht gelingt und kein qualitativ gutes Angebot aufgebaut wird, können lukrative Abfallsegmente nicht zurückgeholt werden und die beiden Partner nur das einsammeln udn verwerten, was die Privatwirtschaft als nicht lohnend übrig lässt.Ein gutes Beispiel hierfür ist die Altkeidersammlung, die vor gut zehn Jahren noch gemeinnützig und kommunal organisiert war und mit der nun private Unternehmen Millionen verdienen.

Resumée der Arbeit im MZV aus Sicht eines Verbandsmitglied

In den letzten Verbandsversammlungen des Jahres von ALF udn MZV im Dezember hat Michael Meinel die Versäumnisse benannt und eine zukunftsorientierte Abfallwirtschaft im Sinne des KrWG angemahnt. Hier ist der Redebeitrag auf der VV des MZV dokumentiert:

„Wir, die wir hier nun fast die fünf Jahre der Wahlperiode der Verbandversammlung des Müllzweckverbandes hinter uns haben, in dieser Zeit uns intensiv mit der Zukunft der Abfallwirtschaft beschäftigt und an einigen Exkursionen zu vorbildhaften Einrichtungen teilgenommen haben, werden, wie ich glaube, ein wohl weitgehend gleiche Erinnerung an diese haben:

Wir haben in den 5 Jahren nicht nur solch modellhafte Betriebe und Zweckverbände gesehen, wir haben Gutachten von Beratern gelesen und in der letzten Verbandsversammlung von unserer Geschäftsführerin anschaulich die Herausforderungen hinsichtlich der gesetzlichen Bestimmungen und der Aufgaben der Abfallwirtschaft präsentiert bekommen.

Um diese Herausforderungen anzugehen, habe ich mich bewusst von meiner Gemeinde in die Verbands-versammlung wählen lassen, da ich mich seit über 15 Jahren mit den eng zusammenhängenden Themen Energie und Ressourcen beschäftige. Denn mit der wachsenden Weltbevölkerung werden unsere Ressourcen knapp. Und da meine ich gar nicht mal so sehr das Erdöl, sondern so einige andere nicht-energetische Rohstoffe, die sich zum Teil auch in unseren Müll finden und ihn zu einem Wertstoff machen. Die EU veröffentlicht regelmäßig hierzu eine Liste und will bei diesen Stoffen Ressourceneffizienz und Recycling verstärken.

Auch der langjährige Verbandsvorsitzende Pfingst hat immer wieder betont, wie wichtig es ist, die lukrativen Abfallsegmente nicht der Privatwirtschaft zu überlassen, auch im Sinne unserer Gebührenzahler. Doch leider hat sich das – ich muss es so hart sagen – als Lippenbekenntnis herausgestellt.

Warum? Es sollte schon vor 2-3 Jahren u.a. ein Abfalltechniker eingestellt werden, der insbesondere das Thema Wertstoffeinsammlung betreuen und hierfür ein Konzept für den MZV erstellen sollte. Aber auch sollte die Stellenzahl, die permanent im Vergleich zu anderen Müllzweckverbänden unterdurchschnittlich ist, auf ein von zwei Gutachten gefordertes Maß angehoben werden, um die permanente Überlastung in der Geschäftsstelle abzubauen und Kapazitäten für die genannten Zukunftsaufgaben freizumachen. Der Interimsvorsitzende Spanka sprach in der letzten VV in dieser Funktion von der Fürsorgepflicht des Vorstandes gegenüber seinen Mitarbeitern.

Doch die Einstellungen werden seit Jahren immer weiter verschoben, wofür immer gute Gründe angeführt wurden. Das alles wurde uns in den VV berichtet und ist in den Protokollen der letzten Jahre nachzulesen.
Damit trägt der Vorstand maßgeblich die Verantwortung für die Situation, in der wir uns am Ende dieser Wahlperiode befinden.

Doch vor allem komme ich zum Schluss noch einmal auf das Hauptthema: Mit dem ständigen Verschieben, weil zuerst noch dies oder jenes und vielleicht auch noch ein drittes Organisationsgutachten nötig ist, ignoriert der Vorstand Beschlüsse der Verbandsversammlung und verhindert die Weiterentwicklung des Müllzweck-verbandes.

Vom Vorstand war ganz selten ein Mitglied bei den Exkursionen und dann in der Regel auch nicht die ganze Zeit dabei – ausgenommen, wenn ich mich recht erinnere, Joachim Thiemig. Dies ist absolut verständlich, da die Bürgermeister nun mal eine sehr breite Palette an Themen abdecken müssen. Aber hinsichtlich der anstehenden Aufgaben des neuen KrWG und der von der VV beschlossenen Ausrichtung auf die Zukunfts-aufgaben, die sich auch ganz entscheidend auf die Gebührenentwicklung auswirken wird, ist das ein Problem: Es sitzen eben nicht Fachpolitiker im Vorstand sondern Allrounder, die meist nicht mal die Zeit haben, sich auf einen Sitzungstermin zu einigen und dann skeptisch die Notwendigkeit jeder Veränderung, jede Forderung der Verbandsversammlung und der Gutachten in Frage stellen. Dies kann nicht so weitergehen.

Wir haben jetzt schon 5 Jahre verloren, in denen sich die Privatwirtschaft weitere, nicht unerhebliche Anteile an den lukrativen Abfallsegmenten gesichert hat. Nur wenn wir bessere Sammelsysteme anbieten, werden die Einsprüche des MZV gegen Privatsammler beim RP wirksam, um diese Anteile für die Allgemeinheit zurückzuholen.

Dazu brauchen wir einen Vorstand, der sich inhaltlich und fachlich mit dem Thema beschäftigt und eine Geschäftsführung, die in der Lage ist, die Zukunftsaufgaben der Abfallwirtschaft anzupacken. Sonst können wir unseren MZV zu einem reinen Gebührenabrechner eindampfen und die Festsetzung der Gebührenhöhe dem Diktat des Marktes überlassen, der uns die Reste zum Einsammeln überlässt!

Lassen Sie uns jetzt gemeinsam die aktuelle Situation aufarbeiten und die Voraussetzungen für einen modernen gutaufgestellten Zweckverband schaffen.“